Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps, Software und digitale Dokumente für alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Nur so ist eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben für alle möglich. Im Juni ist die letzte Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit von digitalen Anwendungen für die öffentliche Verwaltung abgelaufen. Wie steht es nun mit dieser so wichtigen Softwarequalität? Können Privatunternehmen von den öffentlichen Stellen lernen? Denn viele Wirtschaftsakteure Deutschlands müssen zukünftig auf Grundlage des soeben verabschiedeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.


Portrait Anne-Marie Nebe

Dazu haben wir die Accessibility- und Usability-Expertin Anne-Marie Nebe interviewt. Sie ist als Expertin am Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit und Software-Ergonomie der Telekom MMS tätig. Als Gründungsmitglied der IAAP D-A-CH repräsentiert die Telekom MMS die International Association of Accessibility Professionals (IAAP). Ihre Vision ist es, (digitale) Barrierefreiheit in Deutschland zum Mainstream zu machen. 2020 wurde Anne-Marie Nebe für ihr besonderes Engagement im Arbeitskreis Barrierefreiheit mit dem Usability Achievement Award des Berufsverbands German UPA e.V. ausgezeichnet.

Zudem war Anne-Marie Nebe Juni 2021 als Expertin Teil des Bürgerdialogs zum Thema „Die EU in und nach der Pandemie: Wie geht es weiter mit dem sozialen Europa?“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit ihre Ideen und Vorstellungen für das zukünftige Europa zu diskutieren und Empfehlungen an die EU abzugeben. In ihrer Arbeitsgruppe „Digitalisierung – Eine Chance für mehr Teilhabe und Inklusion?“ wurden vier finale Empfehlungen in den Bereichen Zugang und digitale Barrierefreiheit, Innovation und Forschung, Werte und Standards sowie ‚Mindchange‘ festgelegt, um mehr digitale Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.



Seit fast einem Jahr gilt mit der EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen die Anforderung ihre Online-Auftritte barrierefrei zu gestalten. Ist nun davon auszugehen, dass alle Online-Angebote von öffentlichen Einrichtungen barrierefrei sind?

Anne-Marie Nebe: Leider nein. Viele öffentliche Stellen haben die Anforderungen zur Barrierefreiheit in ihren digitalen Anwendungen noch nicht implementiert. Wir hinken im Zeitplan hinterher. Schon die Überführung der europäischen Richtlinie in nationales Recht lief schleppend. Auch die föderale Rechtsumsetzung verlief langsam. Zudem war mit der Schaffung der rechtlichen Grundlage noch keine Website oder App oder PDF barrierefreier geworden.

Zur Umsetzung gab es ziemlich knappe Deadlines:

  • 2018: Gesetzgebung
  • 2020: alle Webseiten öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein
  • 2021: alle digitalen Anwendungen (Apps, digitale Verwaltung, Fachanwendungen etc.) müssen barrierefrei sein

Das bedeutet, dass theoretisch alle Bürger und Arbeitnehmer öffentlicher Stellen alle digitalen Anwendungen ab Juli 2021 barrierefrei nutzen können. In der Praxis sind wir von diesem Bild aber noch weit entfernt.

Viele öffentliche Stellen haben es bis zur Deadline geschafft, sich einen Eindruck der Barrierefreiheit ihrer Webseiten zu verschaffen. Diese IST-Betrachtung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf Websites und in Apps veröffentlicht werden. Aber in den meisten Fällen werden erst jetzt die Maßnahmen geplant, die zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit führen sollen.

Die Telekom MMS war von Anfang an dabei. Wir haben unsere Kunden frühzeitig über die neuen Anforderungen informiert. In den letzten Monaten haben wir viele Barrierefreiheitstests durchgeführt. Jetzt hoffen wir, die öffentlichen Stellen auch beratend unterstützen zu dürfen. Unser Ziel ist es Teilhabe an der Gesellschaft und im Arbeitsleben durch digitale Barrierefreiheit zu ermöglichen.

Nun ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)  verabschiedet worden. Können Sie uns kurz erläutern, welche Inhalte und Verpflichtungen sich hieraus ergeben werden?

Das BSFG wurde am 20. Mai pünktlich zum Global Accessibility Awareness Day (GAAD) verabschiedet und soll zukünftig nicht nur die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Bürgern fördern, sondern auch von Verbrauchern. Ziel ist es, den europäischen Markt in Sachen Barrierefreiheit zu vereinheitlichen Verpflichtungen entstehen dabei für alle Wirtschaftsakteure der EU; ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen. Verbraucher*innen sollen ab 2025 viele Produkte und Services barrierefrei nutzen können.

Das Gesetz BFSG gilt zum Beispiel für:

  • Desktoprechner, Smartphones, Tablets, Notebooks,
  • alle Arten von Selbstbedienungsterminals wie zum Beispiel Ticket- und Geldautomaten,
  • Router, Modems und weitere Endgeräte der Telekommunikation,
  • Receiver, Spielekonsolen, TV-Sticks und weitere Geräte audiovisueller Mediendienste,
  • E-Book-Lesegeräte und die E-Books selbst,
  • Alle digitalen Anwendungen und Hardwareprodukte rund um Personenbeförderungsdienste,
  • Bankdienstleistungen und
  • jeglichen Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

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Was bedeutet das für die Privatwirtschaft? Mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden?

Es wird für die Privatwirtschaft bei Nichteinhaltung sehr harte Konsequenzen geben. Denn die Barrierefreiheit wird an die CE-Kennzeichnungen, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hergestellter Produkte bestätigt, gekoppelt. Wenn  Produkte bis zur Deadline nicht barrierefrei umgesetzt sind, wird die Kennzeichnung entfernt. Daraus folgt, dass das Produkt im gesamten europäischen Raum nicht mehr gehandelt werden darf.  Auch für Dienstleistungen werden die Behörden den Markt überwachen und können bei nicht eingehaltenen Vorschriften z. B. Ordnungswidrigkeitsstrafen bis zu 100.000 € verhängen.

Wie profitiert das Unternehmen von der Umsetzung der Anforderungen des BFSGs? Welche Vorteile bietet es den Mitarbeitenden und Kunden?

Das BFSG soll eine Gleichstellung von Kunden Mit Beeinträchtigungen schaffen. Barrierefreiheit ist dabei für jeden zehnten Menschen unerlässlich, für zirka jeden dritten notwendig und für absolut jeden äußerst nützlich. Beim Begriff „Barrierefreiheit“ wird meist nur an Menschen mit einer Schwerbehinderung gedacht. Das sind in Deutschland immerhin schon acht Millionen. Aber es gibt ja auch noch sehr viele Menschen mit kleineren, temporären oder situativen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise eine Farbfehlsichtigkeit oder eine Sportverletzung. Deswegen ist „Design for all“ meiner Meinung nach der bessere Ansatz.

Gestalten Unternehmen digitale Anwendungen barrierefrei und ergonomisch können monetäre Verluste und Image-Schäden vermieden werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berichtet, dass ca. 10 Prozent der Arbeitszeit von Mitarbeitenden dazu genutzt werden muss, um Bedienungsfehler auszubessern – das sind fast vier Stunden bei einer 40-Stunden-Woche! Dieser Prozentsatz kann mit Anwendungen gemäß dem „Design-für-Alle“ deutlich reduziert werden. Und ganz nebenbei pflegen Arbeitnehmer ihre psychische Gesundheit. Gleiches gilt auch für den Endverbraucher. Die Produkt- und Dienstleistungsqualität Barrierefreiheit schafft leichtere und intuitivere Bedienbarkeit. Service- und Supportleistungen nehmen ab. Das bringt nicht nur mehr, sondern auch zufriedenere Kunden.

Unternehmen haben nun  bis 2025 Zeit für die Umsetzung der Anforderungen aus dem BFSG. Sollte das Thema jetzt schon priorisiert werden oder „hat man noch Luft“? Was empfehlen Sie auch im Hinblick auf die Erfahrungen aus der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen?

Mein Tipp: Jetzt die Prozesse schaffen, um dann rechtzeitig operativ umsetzen zu können. Das zeigen unsere Erfahrungen aus der Umsetzung der Anforderungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) für öffentliche Stellen: Hier wurde anfänglich Barrierefreiheit vor allem im operativen Bereich gesehen. Die Verantwortung wurde oft zu den Produktentwicklern geschoben. Dort wird man die Anforderungen schon irgendwie umsetzen. Aber diese Rechnung geht meist nicht gut auf. Sind die Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht klar geregelt und als Qualität gefordert, werden sie immer herunterpriorisiert.

Ich empfehle jetzt schon strategisch zu agieren. Grundlagen zu bilden, die Barrierefreiheit als qualitatives Ziel definieren. Nur so können die richtigen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden. Dafür müssen auf taktischer Ebene Leitfäden und Richtlinien innerhalb der Organisationen entwickelt werden, die dann Teil des Anforderungsmanagements sind. Technische Programme müssen erst entwickelt und geprüft werden. Unternehmen sollten also nicht zu spät anfangen, sondern vorausschauend agieren.

Welche Voraussetzungen müssen in den Unternehmen erfüllt sein, um die Anforderungen aus dem BFSG umzusetzen?

Am wichtigsten ist es, mit inklusivem Denken zu starten und für das Thema im Unternehmen zu sensibilisieren. In der Telekom gibt es dazu beispielsweise die #dabei Kampagne und unsere Werte und Leitlinien, auf denen sich ein Design für Alle aufsetzen lässt. Aber Ansprüche sollten nicht nur umgesetzt werden, weil es eine gesetzliche Pflicht wird bzw. ist, sondern weil Unternehmen die Vorteile erkennen und Barrierefreiheit daher umsetzen wollen. Außerdem ist es wichtig, Wissen durch Expert*innen aufzubauen. Da es momentan (noch) keine Ausbildung oder Studiengänge zur Barrierefreiheit gibt, muss das Fachpersonal erst ausgebildet werden.


Barrierefreie Webangebote vereinen zahlreiche Vorteile


In welchen Ländern oder Unternehmen wird digitale Barrierefreiheit bereits erfolgreich umgesetzt? Gibt es hier Pioniere und Best Practices, wovon wir lernen und abgucken können?

Es gibt dafür einen Index, den DARE-Index . Dieser wird von der G3ict, einer international agierenden Organisation veröffentlicht, die Barrierefreiheit in allen Ländern beobachtet.

Deutschland befindet sich dort aktuell auf Platz 21. Bekommen wir für die gesetzliche Implementierung fast die volle Punktzahl, erhalten wir für den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit viele Punktabzüge.

Ein Best-Practice zeigt Schweden. Das „allemansrätt“ oder auch Jedermannsrecht propagiert dort ähnlich wie unser Grundgesetz die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Allen. In Schweden gehört es jedoch viel mehr zur gelebten Kultur. Behinderte Menschen gehen arbeiten und nehmen selbstverständlich am öffentlichen Leben teil. In Deutschland sieht das oft anders aus, da gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen meist besondere Dienste (Fahrdienste, Werkstätten für Behinderte…). Behinderte Menschen sind also oft einfach nicht sichtbar in unserem alltäglichen Leben und bleiben meist unter sich.

Bei den Unternehmen sind IBM, Microsoft und Apple Vorreiter. In allen drei Unternehmen werden Mitarbeitersensibilisierungen zum Thema Barrierefreiheit durchgeführt. So gehört z.B. bei IBM eine verpflichtende Sensibilisierungsschulung zum Onboarding-Programm. Microsoft entwickelt Produkte gemäß den eigenen Inclusive Design Anforderungen. Apple denkt ebenfalls bei seinen Produkten an alle Nutzer gemäß dem Design for All.

Was fehlt dir noch zum Thema Barrierefreiheit?

Eine Kultur der Achtsamkeit. Wie oft sprechen wir von menschzentrierter Gestaltung oder nutzerzentrierter Software-Entwicklung und nehmen doch in Gedanken eben nicht alle mit. Ich wünsche mir, dass Barrierefreiheit und Software-Ergonomie als gleichwertige Softwarequalität gesehen werden, auf einem Level wie Funktion, Performance, Sicherheit etc. Und ich wünsche mir, dass wir alle mehr ins Gespräch kommen mit Kollegen, Freunden und Kunden, die mit Beeinträchtigungen leben und arbeiten; ihnen zuhören, von ihnen lernen. Ich wünsche mir, dass Barrierefreiheit zum Mainstream wird.


Mit der neuen Gesetzgebung wird Barrierefreiheit auch ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Responsibility werden und somit auch Einfluss auf die Wahrnehmung bestimmter Marken haben und Unternehmen prägen. Die soziale Verantwortung und der Inklusionsgedanke für die Bereitstellung barrierefreier und nutzerfreundlicher Dienstleitungen und Produkte ist eine echte Win-Win-Situation sowohl für Anwender als auch Unternehmen und sollte deshalb als Chance genutzt werden. Die Definition der Ziele, die damit einhergehende Perspektivumkehr und der Aufbau entsprechender Kompetenzen und Mittel für die Umsetzung sind Herausforderungen auf dem Weg. Unsere Expert*innen des Kompetenzzentrums digitale Barrierefreiheit und Software-Ergonomie  sind kompetente Ansprechpartner mit fast 12 Jahren Erfahrung. Sie helfen bei der Schaffung von Prozessen des Design for All, unterstützen Projektteams und prüfen die Software-Qualitäten Barrierefreiheit und Software-Ergonomie. Barrierefreie und ergonomische digitale Anwendungen bieten vielfältige Chancen aber auch einige Risiken. Wir beraten Sie gerne auf Ihrem Weg zur Barrierefreiheit.

Teaser zum User Guide: "Barrierefreie IT: Barrierefrei in die digitale Welt"
Link führt zur Download-Seite auf der Corporate Site der Telekom MMS